Wir freuen uns, dass die Schule den ungerechtfertigten verschärften Verweis gegen den 17-Jährigen Schüler zurückgenommen hat. Warum dies erst nach einer Prüfung durch die Stadt Bamberg erfolgte, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Für jeden Demokraten, hätte von Anfang an klar sein müssen, dass eine „linksorientierte Gesinnung“ nicht sanktionsfähig ist. Dies ist auch einem Bundeswehrleutnant aufgefallen, der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor beim Kultusministerium eingelegt hat. Wir bieten jedem an den Orginaltext des Verweises nachzulesen, dafür haben wir ihn auf unserer Internetseite (bamberg.vvn-bda.de) veröffentlicht. Spätestens nach der Lektüre des Textes, wird klar, warum so viele Menschen mit unterschiedlichsten politischen Einstellungen sich letztendlich für die Rücknahme des Verweises eingesetzt haben.
Das Vorgehen der Schule haben wir allerdings in den letzten Wochen oft genug kritisiert. Heute möchten wir ihr Danken für das mutige Vorgehen ihren Fehler am Ende doch noch einzugestehen. Zu behaupten, der Schüler habe sich „nicht an die Regeln des Schulbetriebs gehalten“, dient wohl eher der Ästhetik einer solchen Stellungnahme, als ein ernsthafter Vorwurf zu sein. Alle diesbezüglichen Unterstellungen haben wir in den letzten Wochen ausreichend widerlegt, wie sie auf unserer Internetseite ebenfalls nachlesen können. Es sei der Schule alllerdings verziehen ihr Gesicht wahren zu wollen.
Auch begrüßen wir, dass die Schule offenbar vorhat ihr repressives Vorgehen der letzten Tage zu beenden: 20-seitige Strafarbeit und zwei weitere Verweise wegen Lapalien, müssen als Einschüchterungsversuche gewertet werden. Entgegen der Stellungnahme der Schule müssen wir betonen, dass der Schüler bevor er den verschärften Verweis erhalten hat, an der Schule noch nicht sanktioniert wurde.
Nun aber zum eigentlichen Thema: Der Schüler wird auf den Vorschlag des Direktors für einen Neuanfang eingehen. Er begrüßt die Ankündigung der Themen für die diesjährigen Projekttage: „Meinungsfreiheit, Toleranz und Umgang miteinander in der Schulfamilie“ spricht genau sein persönliches Interessengebiet an. Er will sich außerdem umgehend mit dem Direktor in Verbindung setzen, um die Sache ein für allemal aus der Welt zu schaffen und persönlich wieder auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.
Wir entschuldigen uns auch als VVN-Jugendgruppe für die Unannehmlichkeiten, die wir den Schülern und den unbeteiligten Lehrern beschert haben. Es war nie unsere Absicht irgendwen zu kränken oder in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen. Bei uns läuteten einfach die Alarmglocken, als wir eine Einschränkung der Meinungsfreiheit entdeckten und wir sehen es als unsere Pflicht an für Freiheit und Demokratie einzustehen.
Hoffnung auf Neuanfang
12. März 2015
Graf-Stauffenberg-Schule: Brief an OB
9. März 2015
Die Diskussion um den verschärften Verweis der Graf-Stauffenberg-Schule gegen ein Mitglied unserer VVN/BdA-Jugendgruppe erregt bundesweit Aufsehen. Nach einseitigen Presseäußerungen der Schule und der Stadt Bamberg hat der Vorsitzende der VVN/BdA Bamberg am 01.03.2015 dem Bamberger Oberbürgermeister einen offenen Brief überstellt. Hier der Text!
Zwei weitere Verweise
8. März 2015
Der Schüler, der bereits am 03. Februar einen Verweis wegen „linksorientierter Gesinnung“ bekommen hat, erhielt nun am 06. März zwei weitere Verweise. Der Schüler hatte sich nach dem ersten Verweis an die Presse gewandt und wehrte sich auch, als die Schule über die Stadt Bamberg eine Pressemitteilung herausgab, in der Tatsachen verdreht, Unwahrheiten verbreitet und private Krankheitsdaten veröffentlicht wurden.
Aufgrund seiner Richtigstellung, in der er das Rektorat kritisierte, greift die Schule nun zu Maßnahmen, die vermuten lassen, dass Direktorat und Lehrkräfte versuchen ihn nun mit allen Mitteln der Schule zu verweisen. Der Direktor führt eine gesonderte Liste, in der die Lehrkräfte alle Vorkommnisse, die zur Begründung seines Rauswurfs dienen könnten, aufschreiben sollen. Unseres Wissens nach wurde eine solche Liste bisher noch nie bei keinem anderen Schüler geführt. Herr Mattausch hat es sich außerdem zur Aufgabe gemacht, die Eltern, insbesondere die Mutter des Schülers, oft mehrmals am Tag anzurufen. Er schreckt auch nicht davor zurück, auf der Arbeit, selbst in wichtigsten Besprechungen zu stören, und lässt sich auch nicht abwimmeln. Einen respektvollen Umgang mit Privatsphäre (Anrufe vor Schulbeginn oder sehr spät am Abend) scheint die Schulleitung nicht zu kennen.
Nun gipfelten die repressiven Maßnahmen, mit denen die Schule versucht, ihre Fehler am Ende doch nicht eingestehen zu müssen, in der Vergabe von gleich zwei Verweisen. Einer davon, der das Vergessen von Sportsachen sanktioniert, wurde merkwürdigerweise vom stellvertretenden Direktor und nicht vom Sportlehrer vergeben. Der Andere prangert eine Ausrede, die der Schüler benutzte, um sein Zu-Spät-Kommen zu rechtfertigen, an. Beide dienen wahrscheinlich dazu einen Rauswurf rechtlich abzusichern. Während auf den ersten Verweis gar nicht eingegangen werden muss, da die schamlose Unverhältnismäßigkeit ins Auge springt, bedarf der zweite Verweis einiger Hintergrundinformationen:
Der Schüler hatte sich in der Pause mit einer Lehrkraft unterhalten und ist danach, obwohl die Pause schon fast zu Ende war, zur Toilette gegangen. Dies führte dazu, dass er 3 Minuten zu spät zur Unterrichtsstunde erschien. Um den weiteren Unterrichtsverlauf nicht zu stören, kürzte der Schüler die Erklärung ab und argumentierte, er habe mit der besagten Lehrkraft reden müssen. In einer Situation, in der er ununterbrochen unter Druck steht und sich auch dauerhaft rechtfertigen muss, ist das nur verständlich. Im Gegensatz zu den mittlerweile erwiesenen Unwahrheiten, die von der Schule verbreitet werden, kommt eine Ausrede für Unpünktlichkeit wohl jeden Tag tausende Male in Deutschland vor, und dass, wenn die eine Ausrede nicht klappt, eine andere herangezogen wird, wohl auch. Dass dafür sofort ein Verweis ausgestellt wird, ist wohl weitaus seltener und erfolgt klar aus einer anderen Motivation heraus. Die Schulleitung misst hier mit zweierlei Maßstäben, ihr selbst ist jedes Mittel Recht, aber jeder Fehler des – von ihnen wohl als „Gegner“ betrachteten – Schülers, wird ausgenutzt.







