23. März 1933: Ermächtigungsgesetz

24. März 2026

Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 begann die NS-Regierung sofort damit, politische Gegner auszuschalten und demokratische Strukturen zu schwächen. Der Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 lieferte den Vorwand für Notverordnungen, die Grundrechte außer Kraft setzten.

Am 23. März 1933 trat der Reichstag in der Kroll-Oper zusammen, weil das Reichstagsgebäude nach dem Brand unbenutzbar war. Die Atmosphäre war von Einschüchterung geprägt: 

  • Viele kommunistische Abgeordnete waren verhaftet. 
  • SA und SS standen im Saal und sollten „Ordnung“ sichern. 

Dadurch war eine freie Abstimmung faktisch unmöglich.
Der offizielle Titel lautete: „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“.

Das Gesetz erlaubte der Regierung: Gesetze ohne den Reichstag zu erlassen, von der Verfassung abzuweichen, ohne Zustimmung des Reichspräsidenten zu handeln. 444 Abgeordnete stimmten zu, 94 (die SPD) stimmten dagegen, die KPD war ausgeschaltet und konnte nicht teilnehmen. Die Zustimmung der bürgerlichen Parteien kam durch politischen Druck und Hitlers taktische Versprechen zustande.
Das Ermächtigungsgesetz war der entscheidende Schritt zur Errichtung der NS-Diktatur. Es machte den Reichstag praktisch bedeutungslos und gab Hitler die Möglichkeit, politische Gegner auszuschalten, die Länder und Institutionen gleichzuschalten, die Demokratie vollständig abzuschaffen. Der 23. März 1933 gilt daher als Schlüsseldatum des demokratischen Zusammenbruchs in Deutschland.